Durch eine Entscheidung des Gemeinderats im Februar 2026 haben sich die rechtlichen Vorgaben

fürs das Parken in der Gernsbacher Str. verändert.

Zum 01.04.2026 ist eine neue Parkgebührenordnung in Kraft getreten, wonach die Gernsbacher Str. neu aufgenommen wurde

und als Parkzone 3 definiert wurde.

Das bedeutet, dass 2 Stunden gebührenfrei mit einer Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe

geparkt werden darf. Für Anwohner ist es möglich, für 40 Euro im Monat

eine Genehmigung zum Parken zu erhalten.



Bild aus der Gernsbacher Strasse:

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Im April 2026 hat die ABH-Fraktion einen Antrag im Gemeinderat

gestellt, um die Situation vor der Gernsbacher Str. 36 zu klären. Hier ein Bild aus der Gernsbacher Str. 36:



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Antrag vom 29.04.2026 im Gemeinderat: Download als PDF-Datei:

Antrag zur Gernsbacher Strasse als PDF